Автор работы: Пользователь скрыл имя, 12 Сентября 2013 в 20:26, контрольная работа
Das Bild des Juristen in der Bundesrepublik Deutschland wird bestimmt durch die Idee des Einheitsjuristen. Der Jurist soll in der Lage sein, nach angemessener Einarbeitung in Besonderheiten einzelner Gebiete grundsatzlich alle Bereiche des Rechts kompetent zu bearbeiten unёd damit alle juristischen Berufe auszufullen. Die juristische Ausbildung soll deshalb vor allem die juristische Methode vermitteln, nicht in erster Linie Einzelwissen. Das Studium der Rechtswissenschaft wird in juristischen Fakultaten der Universitaten absolviert. Dieses Universitatsstudium dauert etwa acht Semester, also vier Jahre, eine Obergrenze besteht nicht. Es endet mit einem Staatsexamen, dem Referendarexamen, das von den Landesjustizministerien unter Mitwirkung von Professoren und Praktikern abgenommen wird. Daran schliesst sich eine zweijahrige praktische Ausbildung an, das Referendariat.